Jürgen Michael Knop (1701-1723)

Jurgen Knop was #5 in the Stammtafel.

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5. Jürgen Michael Knop
(17o1 – 1723)

Jürgen Michael Knop (auch Knoop), der jüngste Sohn des Johan Knopf
des älteren, wird am 21.12.17o1 in Artlenburg getauft. Für ihn er-
wirbt sein Vater den Koopschen Hof in Hohnstorf. Jürgen Koop und
dessen Sohn Hinrich können den u.a. durch den Bau eines Hauses
stark verschuldeten Hof nicht halten. In einem Vergleich vom
29.10.1719 (E 32) überlassen beide die Hufe an Johan Knopf, dessen
Sohn Jürgen Michael die älteste Tochter des Jürgen Koop, die
Cathrin Margreth Koop, zu heiraten beabsichtigt. Die Hufe wird mit
allen Schulden übernommen und der eigentliche Hoferbe Hinrich Koop
mit 200 Rthl., die vier anderen Schwestern des Hinrich Koop mit
je 100 Rthl., Vieh und gebräuchlichem Kistenpfand abgefunden.

Auf diesem Hof (Nr. 2 ?) werden als Hufner genannt: 1618 Hans
Chops, 1690 Jürgen Kops, 1715 Jürgen Koop (B 2).
Jürgen Michael Knop ist nur kurze Zeit Besitzer der Hufe in Hohns-
torf gewesen. Er stirbt bereits am 12.12.1723 in Hohnstorf im Alter
von nur 22 Jahren.

Aus der Ehestiftung seiner Tochter Cathrin Margreth vom 17.7.1745
(E 70) wissen wir, dass seine Frau Cathrin Margreth geb. Koop nach
dem Tode ihres Mannes zum zweiten Male heiratete, und zwar Hans
Hinrich Dircks, der den Hof als Interimswirt verwaltete. – Aus
dieser Ehe stammt ein Sohn Johann Hinrich Dircks, der – nach Ver-
zicht seiner Halbschwester – den Hof übernimmt und 1765, 1790 und
1815 als Besitzer genannt wird (B 2).

Aus Jürgen Michael Knops Ehe sind nur zwei Töchter hervorgegangen.
Beide werden in Hohnstorf geboren und Artlenburg getauft:

a) Sophie Marie, get. 4.3.1722.
Sie stirbt bereits am 28.10.1723 in Hohnstorf.

b) Cathrin Margreth, get. 17.3.1723.
Sie ist die eigentliche Erbin des väterlichen Hofes. Sie heiratet
1745 Hans Röhr, den Sohn des verstorbenen Hauswirts und Hufners

Claus Röhr in Hohnstorf. In der Ehestiftung vom 17.7.1745 [E 7o]
überlässt ihr Hans Röhr sein väterliches Erbe, wenn seine Mutter,
die vorläufig weiter wirtschaften will, ihm es übergibt. Wenn ihre
Mutter ihr jedoch ihr väterliches Erbe übergibt kann sie wählen,
ob sie mit ihrem Mann auf ihren Hof zieht oder ob sie mit ihm auf
den Röhrs Hof geht. Sollte sie das letztere vorziehen, soll ihr
Halbbruder Johann Hinrich Direks ihr väterliches Erbe haben. Es
soll dann auch festgesetzt werden, was letzterer ihr noch bei ihrem
Abtritt geben soll. Sollte letzterer aber unverheiratet sterben, so
wird Röhrs Tochter die Erbin. Stirbt diese unverheiratet, soll Dircks
Sohn den ganzen Brautschatz erben. – Weiter wird die Erbregel:
Längst Leib, längst Gut festgesetzt. Der Bruder des Hans Röhr,
Jacob Röhr, ist bereits mit l00 Rthl., 2 Pferden, 2 Kühen und Kisten-
pfand abgefunden worden. Die Schwester, die gleichzeitig heiratet,
bekommt, was Cathrin Margreth in die Ehe bringt, nämlich l00 Rthl.
sofort in bar sowie volles Kistenpfand nach Landesbrauch und der
Hufe gemäss.

Auf Röhrs Hof lebt noch der Bruder des verstorbenen Claus Röhr,
Peter Röhr. Dieser soll auf dem Hof seinen notdürftigen Unterhalt
haben. Stirbt er, bleibt sein Nachlass in dem Hofe. – Die Eltern
der Braut bedingen sich als Altenteil aus: im Felde ein Stück Land
vom Hof an bis an das sogenannte Brack, frei Brot und Drage, jährlich
1 fettes Schwein nächst dem besten, 1 Pferd, 2 Kühe, 2 Schafe frei
zu füttern und zu weiden; das Pferd kann auf den Ländereien im
Gespann mit gebraucht werden, sollte es aber auf der Reise gebraucht
werden, soll dafür bezahlt werden; weiter ein Viertel von einem
geschlachteten Rind, 2 Spint Hafergrütze, 1 Himten Weizen, den
vierten Teil des Obstes, 5 Töpfe Hanf, 5 Töpfe Flachs; sollte einer
der Eltern sterben, wird nur die Hälfte des Altenteils gegeben,
das Schwein bleibt jedoch ganz, kann aber geringer sein; stirbt die
Mutter vor dem Vater, sollen anstelle von Hanf und Flachs jährlich
2 Hemden und notdürftiges Leinen gegeben werden.

 

Hinrich Christopher Knoop (1691-1762)

Hinrich was was #4 in the Knoop Stammtafel.

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4. Hinrich Christopher Knoop
(1691 – 1762)

Hinrich Christopher Knoop (auch Knop, Knopp), get. Gründonnerstag
1691 in Artlenburg. Bei seiner zweiten Heirat 1715 lauten die
Vornamen: Henrich Christian. Er wird 1713 durch seine Heirat mit
Magdalena Gerstenkorn, des verstorbenen Christian Gerstenkorn
nachgelassenen Witwe, besitzer der Hofstelle Nr. 2 in Artlenburg,
einer 1 1/8 Hufe, und Begründer des jüngeren Zweiges der Artlen-
burger Familie. Diese Hofstelle gehörte 1618 Clawes Oldenburg,
1693 Peter Gerstenkorn, dann Christian Gerstenkorn. In der Ehe-
stiftung am 26.2.1713 wird folgendes festgelegt: Da sein Bruder
Johann den väterlichen Hof erhalten hatte, erhält Hinrich
Christopher bei seiner Heirat vom Vater 2oo Rthl., die Johann in
jährlichen Raten von loo Mark auszahlen soll ( 1 Rthl. = 3 Mark),
ausserdem 2 Pferde, 1 Kuh, ein aufgemachtes Bett, Leinengewand
und Kistenpfand nach Landesbrauch sowie gesondert noch 400 Mark
in bar. Die Braut dagegen übergibt den Hof. Erbregel soll sein:
Längst Leib, längst Gut. In Todesfällen ohne Erben soll der Über-
lebende 50 Rthl. wieder herausgeben. Der Sohn des verstorbenen
Christian Gerstenkorn, Johann Christian, wird mit 400 Mark,
2 Pferden, 2 Kühen, einem aufgemachten Bett und Kistenpfand aus den
väterlichen Gütern abgefunden (E 43).

1721 tauscht er mit seinem Bruder Johann Land, und zwar erhält er
bei diesem Tausch das Land “auf den Höfen”, auf dem er vorher schon
sein neues Wohnhaus gebaut hatte. Er gibt dagegen ab 3 Blöcke im
Artlenburger Felde zwischen des Zöllners Land und der zu Marien-
thal gehörigen Jürge-Hufe (E 34).

Wie sein Bruder Johann, so unterhält auch er einen Fuhrbetrieb. Am
10.2.1733 unterzeichnet er in Lübeck als 8.von 23 Zeugen den Artlen-
burger Fuhrleute-Vergleich wegen Transportierung der Kaufmannsgüter
von Lüneburg nach Lübeck (E 48) am 3o.5.des gleichen Jahres in
Artlenburg als 6. von 24 Zeugen den Fuhrleute-Vergleich wegen “des
Reihe-fahrens” über “Ungleichheit mit Verführung der Kaufmanns-
güter von Lüneburg nach Lübeck (E 47).

Seine finanzielle Lage scheint nicht günstig gewesen zu sein. In den
Amtsbüchern wird erwähnt, dass er noch Brautschatzgelder schuldet;
so hat 1719 Claus Röhrs in Hohnstorf aus dem Gerstenkornschen Hof
noch 8o Rthl. zu fordern (E 29), Anna Margretha Gerstenkorn,
die Jacob Bruhns in Hohnstorf heiratet, 1734 und 1736 noch 50 Rthl.
“ihrer Mutter wegen” (E 52, E 54); auch leiht er sich Geld, so
1736 5o Rthl, von Peter Brandt, einem Bürger in Lauenburg, gegen
5 Prozent Zinsen und auf vierteljährliche Kündigung (E 53),
sowie 1737 3o Rthl. neu 2/3 von Christoffer Gerstenkorn in Artlen-
burg zum Kauf von Pferden. Die letzte Summe ist 1753 noch. nicht
zurückgezahlt worden. Hinrich Christoffer verpflichtet sich, mit
seinem Besitz dafür zu haften. Jährlich soll er 1 Rthl. 6 gg. Zinsen
zahlen (E 79). Um Christoffer Gerstenkorn zu befriedigen, leiht
er sich 1755 30 Rthl. in gangbaren Münzen von dem Bäcker Frantz
Albrecht Peers, seinem späteren Schwiegersohn (da er selbst un-
pässlich ist, vertritt ihn seine Frau Elisabeth geb. Grusen auf dem
Amt). Zinsen werden nicht verlangt, dafür erhält der Gläubiger
den “Lichtbergs Hagen” von 2 Tagewerken zu 2 kleinen Fudern Heu
und 2 kleinen Fudern Nachmahd ab.1.5.1756 für 3 Jahre (E 82).

Seine fünf Heiraten tragen anscheinend zur Besserung der Lage nicht
bei, und bei der Hofübernahme 1759 wird sein Sohn Johann Peter
schwierige Verhältnisse vorgefunden haben. Als dessen Schwestern
Cathrina Maria und Anna Magdalene, deren Aussteuern in den
Eheverträgen von 1761 und 1762 bereits festgesetzt worden waren,
heiraten, wird
von Amts wegen bestimmt, dass der ausgelobte Brautschatz erst
festgesetzt werden soll, nachdem die vielen Schulden auf dem Hof
zur Richtigkeit gebracht beien. Am 27.2.1763 war die vom Amt vor-
gesehene Regulierung noch nicht erfolgt. Erst 1777 bei der Heirat
der jüngsten Tochter Anna Sochia erfahren wir, dass der Braut-
schatz für jedes der in den verschiedenen Ehen erzeugten Kinder
festgesetzt worden ist [E 111], und zwar erhält jedes Kind aus
dem Hofe 30 Rthl., 1 Pferd, 1 Kuh, Bettzeug, Kiste und Kisten-
pfand. 1761 und 1762 waren dagegen l00 Rthl., 2 Pferde und 2 Kühe
festgelegt worden.

Hinrich Christopher wird in den Amtsbüchern mehrfach als Zeuge ge-
nannt, so bei Ehestiftungen in Artlenburg 1730 [E 96], 1731 [E 44],
1734 [E 51] und 1743 [E 77], 174o und 1745 finden wir ihn als
Deichgeschworenen, im letzteren Jahr auch als Feuergeschworenen.
1761 wird er als Altvater erwähnt. 1759 gibt er den Hof an seinen
Sohn Johann Peter ab. Am 9.3. wird das Altenteil endgültig fest-
gesetzt. Er und seine Frau erhalten als Altenteil freie Wohnung
in der kleinen Stube und Kammer nebst freier Feurung. Sollte er
vor der Frau sterben, so behält letztere nur die Kammer und hat
freien Sitz in des Hauswirts Stube. Ausserdem erhalten die Alten-
teiler das Stück Land bei Johann Koopen bis vor den Maschweg, das
der Hauswirt pflügen, misten und abernten muss, ferner den kleinen
Garten bei Stopher Gerstenkorn sowie 1 Kuh, 2 Schafe frei zu
weiden nebst Winterfutter, 2 Hühner frei zu halten, jährlich 1
fettes Schwein nächst dem besten wie auch 1/4 Rind, frei Brot von
der Drage, Salz und 2 Spint Safergrütze, 3 Äpfel-, 1 Birn-, 2
Pflaumenbäume. Auch muss der Sohn die Milch mit nach Hause bringen.
Sollte der Vater sterben, so werden der Frau die Hälfte von Land
und Garten, die Kuh, 1 Schaf, 2 hühner, 1/2 Schwein, frei Salz
und Brot und je 1 Obstbaum (E 89). In den Ehestiftungen von
174o und 1745 war ungefähr dasselbe genannt worden (siehe unten!).

Hinrich Christopher Knoop stirbt am 2o.2.1762 in Artlenburg als
Altvater, 71 Jahre alt, und wird dort am 24.2.begraben.

Er war fünf Mal verheiratet. Durch seine erste Heirat am 14.5.1713
mit Magdalena Gerstenkorn, der Witwe des verstorbenen Christian
Gerstenkorne wird er – wie bereits oben erwähnt wurde – Besitzer
der Hofstelle Nr. 2 in Artlenburg, einer 1 1/8 Hufe. Seine Frau
stirbt schon 1714. – Am 12.6.1715 heiratet er in Geesthacht zum
zweiten Mal Catharina Margareta Kiehn, get. am 24.1.1696 in Geest-
hacht, die Tochter von Baltzer Kiehn, Hufner in Geesthacht, und
Catharina Reders (aus Avendorf). Diese stirbt 1732 und wird am
8.4. begraben.- Die dritte Ehe erfolgt am 24.11.1732 mit Magdalena
Catharina Mahck, die 1739 verstirbt und am 4.11. begraben wird. –
Seine vierte Ehe geht er ein am 29.7.174o mit Margaretha Maack,
der Witwe des verstorbenen Hufners Harm Maack in Artlenburg.
Laut Ehestiftung vom 3.7.174o (E 62) gibt deren Stiefsohn Harm
Maack aus seinen Gütern als Brautschatz 100 Rthl., 2 Pferde und
2 Kühe; Kisten und Kistenpfand sowie ein aufgemachtes Bett be-
sitzt die Braut selbst. Stirbt die Frau ohne Erben, so bleiben
loo Mark auf dem Maackschen Hof zurück, die dann ihre beiden Söhne
erben;diese erhalten dann auch ihrer Mutter Kiste und Lade nebst
dem hinterlassenen Leinen (die Höhe der Geldsumme wurde verabredungs
gemäss erst bei der kurz darauf folgenden Heirat des Stiefsohnes
Harm Maack festgelegt). Als letzterer kurz danach stirbt und seine
Wwe. wieder heiratet (Christian Meyer), wird in der Ehestiftung
vom 19.11.1741 (E 64) erwähnt, dass an Hinrich Christopher Knoops
Frau noch 249 Mark zu zahlen sind, und zwar in jährlichen Raten
von je 8 Rthl. Die Braut soll im Knoopschen Hof 10 Jahre re-
gieren; sie darf auch wieder heiraten,
es sei denn, dass Hinrich Christoffer Knoop in den beiden letzten der
verabredeten lo Jahre sterben sollte. Wenn Hinrich Christoffer seinem
Sohn den Hof übergibt, sollen die Eltern als Altenteil erhalten:
das vorderste Stück Land an Hinrich Sassens Seite vom Wischwege bis
vor den Mascher Weg, dazu den kleinen Block am Koops Hof; die Hälfte
dieses Landes soll ein ums andere Jahr gemistet und gepflügt werden,
wie es sieh gebührt; die erste Saat zu diesem Land muss der Sohn aus-
säen und bestellen. Ausserdem erhalten die Altenteiler den kleinen
Garten an Christoffer Gerstenkorns Garten, 2 Kühe, 1 Pferd, 2 Schafe
frei zu füttern und zu weiden, 2 Hühner, jedes Jahr ein fettes Schwein
nächst dem besten, ein Rind um 4 Rthl. zu schlachten, 3 Sack Roggen
für Brot, 2 Himten Weizen, 1 Himten Hafergrütze, 1 Himten Salz,
die kleine Stube nebst einer Kammer für sich zu behalten, 3 Apfel-
bäume, 1 Birnbaum, 2 Pflaumenbäume. Sollte der Altvater versterben
erhält seine Witwe die Hälfte des Landes, 1 Kuh, 2 Schafe frei zu
füttern und zu weiden, 2 Hühner, 1 fettes Schwein nächst dem besten,
9 Himten Roggen für Brot, 1 himten Weizen, 2 Spint Hafergrütze,
2 Spint Salz, die Hälfte des kleinen Gartens, 1 Apfelbaum, 1 Birn-
baum, 1 Pflaumenbaum und die kleine Stube nebst einer Kammer,
wozu der Hauswirt zum Heizen so viel holz wie nötig geben muss.

Nachdem die vierte Frau 1743 verstorben ist (begraben am 28.4.)
geht er seine letzte Ehe ein am 7.9.1745 mit Elisabeth Geesche
geb. Grusen geb. am 20.3.1702, der Witwe des verstorbenen
Jürgen Harms in Artlenburg. In der Ehestiftung vom 15.8.1745 [E 69]
bringt die Braut als Brautschatz 5o Rthl., ein aufgemachtes Lett und
ein volles Kistenpfand nach Landesbrauch. Dafür verspricht Hinrich
Christopher Knoop, dass sie für 8 Jahre auf seinem hof regieren
soll und wieder heiraten darf, wenn ihr Mann während dieser Seit
versterben sollte. Kinder aus dieser Ehe sollen den aus den vorher-
gehenden Ehen hinsichtlich ihres Erbes gleich gestellt sein.

Für den Fall, dass Hinrich Christopher nach diesen 8 Jahren seinem
Sohn den Hof übergibt, wird das Altenteil festgesetzt. Es ist dies
das gleiche, was bereits in der Ehestiftung vom 3.7.1740 genannt
wurde. Die genannten 5o Rthl. soll der Stiefsohn Stoffer Harms
in zwei Raten auszahlen, und zwar jeweils bis Neujahr dieses und
nächsten Jahres. Diese letzte Frau stirbt am 26.12.1765 in Artlen-
Burg als Witwe, 63 Jahre alt (“aus Thor”).

Aus diesen verschiedenen Ehen sind mehrere Kinder hervorgegangen,
die alle in Artlenburg getauft wurden:

Aus der 2.Ehe:
a) Anna Margaretha get. Sonntag Reminiscere 1716, gest.1717
b) Hinrich Christoph, get. Sonntag Sexag. 1718,
ist taubstumm, aber zur Arbeit nicht unvermögend; als sein Bruder
Johann Peter 1759 den väterlichen Hof übernimmt, wird bestimmt,
dass er auf dem Hof bleibt, in Zeug und Reinlichkeit gehalten
werden und seinen Lohn richtig bekommen soll [E 89]. Als nach
dem Tode seines Bruders (1762) dessen Frau – nach einer zweiten
Heirat 1763 – zum dritten Male ehelicht, wird in der Ehestiftung
vom 2.2.1767 [E 101] das gleiche festgelegt. Als Lohn werden
hier jährlich 6 Rthl. genannt. – Hinrich Christoph stirbt in
Ertlenburg am 15.2.1768.
c) Carsten Christian, get. Sonntag Septuag. 172o
Dieser zieht von Artlenburg fort. Er heiratet in Altengamme ein
und gründet dort eine sich später weit verzweigende Familie.
Siehe unter ………….. 9.
d) Cathrin Margreth, get. 10.8.1722.
Sie hat einen unehelichen Sohn Jacob Hinrich, get. am 16.5.1745
in Artlenburg. Als Vater wird Hans Jürgen Hoftmann aus Artlen-
Burg angegeben.
e) Anna Margreta, get. 1.3.1725.
Sie heiratet am 2o.9.1764 Franz Albrecht Persen, Bäcker in
Artlenburg.
f) Johann Peter, get. 26.9.1727, der Hoferbe.
Er übernimmt den väterlichen hof am 9.3.1759. Siehe unter l0.

Aus der 3.Ehe:
g) Hans, get. 6.12.1733, begr. 3o.5.1734
h) Hans Jochim, get. 17.4.1735, begr. 6.5.1736
i) Anna Magdalena, get. 7.9.1736.
Sie heiratet am 3o.7.1762 in Artlenburg den Hufner und Witwer
Hans Röhr in Sassendorf. In der Ehestiftung vom 2o.6.1762 [E 94]
wird der Brautschatz mit loo Rthl., 2 Pferden, 2 Kühen, vollem
Kistenpfand, aufgemachtem Bett und Hausgerät nach Landesbrauch
festgesetzt. Wegen der vielen Schulden auf dem väterlichen Hof
greift jedoch das Amt ein und setzt- wie auch bei den Geschwistern
nach Regulierung der Schulden die Brautgabe später einheitlich
mit 30 Rthl., 1 Pferd, 1 Kuh, sowie Bettzeug, Kiste und Kisten-
pfand fest. – Der älteste der drei Söhne des Hans Röhr aus erster
Ehe soll den Hof erben, soll ihn aber erst nach 18 Jahren an-
nehmen. Sollte Hans Röhr im Laufe der ersten 16 Jahre sterben,
so darf seine Witwe nach ihrem Belieben wieder heiraten. Auch
das Altenteil für die Witwe wird festgelegt. Sie soll das Ende
Land haben, das der Altvater im Hause hat, 1 Kuh, 1 Schaf, frei
Butter und frei Weide, 1/2 Schwein nächst dem besten, 1 Spint
Hanfsaat im Hof, 1 Spint Leinsaat im Felde, 1 Apfel-, 1 Dirn-
und 1 Pflaumenbaum, auch etwas Land für Wurzelsaat, frei Brot
und Drage, 1 Henne und 1/2 himten Hafergrütze. Kommt aber ein
Mann mit aufs Altenteil, so erhalten sie auch 1 Pferd und
anstelle des halben Schweines ein ganzes. Der Wirt soll auch
schuldig sein, das Altenteilerland zu pflügen und zu besäen und
die Ernte davon zu, mähen und einzufahren.
k) Elisabeth get. 27.4.1738
Sie ist vielleicht identisch mit Elisabeth Knoop, die 1762 als.
Zeugin bei einer Ehestiftung genannt und als deren Schwestermann
Claus Joachim Ohltmann, Fischer und Kätner in Hohnstorf, bezeichnet
wird. Des letzteren Sohn Johann Nicolaus Ohltmann heiratet in
diesem Jahre Anna Margaretha Bruhns, Tochter von Jacob Bruhns,
Fischer und Kätner in Hohnsdorf [E 92].

Aus der 4.Ehe:
1) Cathrina Maria, get. 12.7.1741.
Sie heiratet zweimal. Erste heirat am 16.0,176° in Artlenburg
mit dem Witwer Lütje Brandt, Hufner in Artlenburg. In der Ehe-
stiftung vom 22.1.1761 [E 91] wird bestimmt, dass sie von ihrem
Halbbruder Johann an Brautschatz das aus dem hof erhält, was ihre
inzwischen verstorbene Mutter ihrem Vater in bar in den Hof
einbrachte, nämlich l00 Rthl., dazu 2 Pferde und 2 Kühe; an
Bett- und Leinengerät erhält sie das, was ihre verstorbene Mutter
mit in die Ehe brachte, soweit es noch vorrätig und brauchbar
ist;was fehlt, soll Johann dazu geben, damit sie ein volles
Kistenpfand nach Landesbrauch empfängt; ausserdem l0 Rthl. zum
Ehrenkleid und eine Abendmahlzeit. Lütje Brandt verspricht ihr
dagegen sein Haus und seinen Hof. Erbregel: Längst Leib, längst
Gut. Auch hier wird vom Amt, wie bei ihrer ältesten Schwester
Anna Magdalena, der Brautschatz nicht bestätigt;wegen der sehr
verschuldeten Hufe ihres Halbbruders soll nach einem deshalb
aufgenommenen Protokoll später bestimmt werden, was der Braut
eigentlich zukommen kann. Zweite Ehe am 19.2.1762 in Artlenburg
mit Christoph Bähr aus Artlenburg.

Aus der 5.Ehe:
m) Anna Sophia, get. 3.8.1746, als jüngstes Kind.
Sie heiratet am 18.4.1777 in Artlenburg; Christian Dätze, Rad-
und Stellmacher, den Sohn des Peter Dätze in Avendorf. Die
Ehestiftung ist am 16.3.1777 [E 111] Hie erhält aus dem Hofe
ihres Bruders, der derzeit von dem Heinrich Jacob Maschmann als
Interimswirt verwaltet wird, den vom Lmt für alle Geschwister
gleichmässig festgesetzten und oben bereits erwähnten Brautschatz,
nämlich 30 Rthl., 1 Pferd und 1 Kuh. Die übrige Aussteuer an
Bettzeug, Kiste und Kistenpfand erhält sie nicht aus den väter-
lichen Gütern, da sie ihrer verstorbenen Mutter Sachen behalten
hat.Christian Dätze erhält von seinem Bruder Peter aus dessen
Kothstelle 50 Mark (= 16 Rthl. 32 Schill.), 1 Bett, 1 Pfühl,
2 Kissen, 2 Handtücher, 4 Hemden und 2 Bettlaken. Das Geld soll
in Terminen gezahlt werden, zunächst 6 Rthl., in der Folge je-
weils 3 Rthl. Erbregel: Längst Leib, längst Gut.

Johann Christian Georg Knoop (1770)

Johann Christian Georg Knoop was #17 in the Knoop Stammtafel. ../mk   Johann Christian Georg Knoop, geb. 23.5.1770 in Sassendorf, hatte, wie wir bereits gesehen haben, mit Eltern und Geschwistern vermutlich schon um 1780 Sassendorf verlassen. … [Continue reading]

Edna Knoop (Brueske)

Sandi Powell wrote: I'd like to know more about my great-grand-mother, Edna Knoop (Brueske) and her family.   Her parents etc and her children etc.  She herself had no siblings.   … [Continue reading]

Georg Jacob Knoop (1716-1774)

Georg Jacob Knoop was #7 in the Knoop Stammtafel. ../mk Georg Jacob Knoop, meist jedoch Jürgen Jacob genannt, geb. 25.11.1716 in Artlenburg, setzt den älteren Zweig der Artlenburger Familie fort.  1755 übernimmt er das väterliche Erbe, die Hofstelle … [Continue reading]

Hinrich Knoop (1751-1811)

#15 from the Knoop Stammtafel document. Hinrich Knop (auch Knoop) geb. 13.3.1751 in Altengamme, ist der jüngere Bruder des vorgenannten Johan Knop. Auch über ihn ist nichts bekannt. Er stirbt am 20.9.1811 in Altengamme im Alter von 60 Jahren. Er … [Continue reading]